Am vergangenen Montag (11. Januar) trat in Rheinland-Pfalz die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Gleichzeitig wurde mit ihr angeordnet, den Lockdown bis zum 31. Januar zu verlängern. Das beschlossen am Freitag vergangener Woche die Ministerpräsidenten sowie die Bundeskanzlerin in der Hoffnung, die Corona-Pandemie weiter einzudämmen.
„Jede Person wird angehalten, nähere und längere Kontakt zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere oder längere Kontakte bestehen, möglichst konstant zu lassen“, lautet der erste Satz der Bekämpfungsverordnung, die bis Ende des Monats gelten soll. Eine Verlängerung der bisherigen Maßnahmen und darüberhinausgehende weitere Regelungen seinen erforderlich, so die rheinland-pfälzische Landesregierung, weil die Belastung im Gesundheitswesen weiterhin hoch beziehungsweise weiter gestiegen sei. In rund drei Viertel der 410 Landkreise und Städte in Deutschaland liege die 7- Tage-Inzidenz bei über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Ziel ist es jedoch, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern zu senken.
Auch die Situation in Rheinland-Pfalz sei angesichts des hohen Niveaus von Neuinfektionen und einer hohen Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten weiterhin ernst und besorgniserregend. Gleiches gilt auch für den Kreis und die Stadt Kaiserslautern, wo man seit Beginn der Pandemie (Stand Dienstag dieser Woche) 4.323 Erkrankungsfälle registriert hat, 78 Menschen sind an den Folgen von Corona bedauerlicherweise verstorben.
Aktuell sind im Landkreis 240 und in der Stadt Kaiserslautern 343 Menschen an Corona erkrankt, der Inzidenzwert, also die Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner und innerhalb einer Woche, liegt, so das Robert-Koch-Institut, im Landkreis aktuell bei 151 und in der Stadt bei 183. Der Landesdurchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei etwa 143.
Bei der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten wurde am 5. Januar beschlossen, dass in Kommunen, in denen die Inzidenz über 200 liegt, weiterführende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung greifen sollen. Dies beinhaltet neben der nächtlichen Ausgangssperre auch eine Bewegungseinschränkung auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnort. Auch gemäß der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sollen „Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts über einem Wert von 200 liegt, im Einvernehmen mit dem für die gesundheitlichen Angelegenheiten zuständigen Ministerium über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen“ abstimmen.
Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 195,9 Infizierten pro 100.000 Einwohner stand die Stadt Kaiserslautern am Sonntag kurz vor diesem Schwellenwert. (red)
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